Gewässerschadenhaftpflicht

Für Schäden, die ausgelaufenes Heizöl oder andere schädliche Stoffe im Grundwasser oder im kommunalen Bewässerungsnetz anrichten, haftet der Hausbesitzer in unbegrenzter Höhe. Selbst wenn das Verschulden nicht beim Hausbesitzer liegt, wird er in die Verpflichtung zur Haftung genommen. Zum Umfang dieser Haftungspflicht gehört die Beseitigung aller Schäden und Folgeschäden. Dabei ist es unerheblich, ob das Gebäude selbst bewohnt wird oder vermietet ist.

Eine Gewässerschadenhaftpflicht ist deshalb für alle Hausbesitzer vonnöten, die eine Ölheizung betreiben. Diese Versicherung kommt für sämtliche Schäden auf, die im Zusammenhang mit der Verunreinigung des Wassers entstanden sind. Schäden, die durch unsachgemäße Versuche entstanden sind, weiteres Eindringen von Heizöl in das Erdreich zu vermeiden, sind ebenfalls Bestandteil einer Gewässerschadenhaftpflicht. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Gewässerschäden ist für Hausbesitzer nicht verpflichtend, aber angesichts der Höhe von möglichen Schäden und Folgeschäden durchaus empfehlenswert.

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