Kommt jemand im Treppenhaus eines vermieteten Gebäudes zu Schaden, haftet der Vermieter, wenn es sein muss sogar mit seinem gesamten Vermögen. Zu den Risiken, die von einem Gebäude ausgehen, zählen auch Gegenstände, die vom Dach herabfallen oder einstürzende Bauteile. Das gesamte Grundstück gehört ebenfalls zu dem Areal, auf dem der Vermieter in die Haftung genommen werden kann, wenn dort Personen zu Schaden kommen. Das kann durch einen Sturz genauso der Fall sein wie bei Verletzungen durch herunterfallende oder hängende Äste. Vermieter von Häuser oder Wohnungen sollten unbedingt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, um sich vor berechtigten Forderungen zu schützen. Die Versicherung kommt nämlich für solche Kosten auf, die im Zusammenhang mit der Nutzung von vermieteten Gebäuden entstehen.
Bewohnt man die eigene Immobilie, sind die Schäden von Dritten in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen. In diesem Fall benötigt man keine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Wenn man im eigenen und selbst bewohnten Haus ein oder zwei Zimmer untervermietet, tritt ebenfalls noch die private Haftpflichtversicherung ein, falls der Untermieter oder dessen Besucher einen Schaden erleiden. Anders verhält es sich, wenn im eigenen Haus die Einliegerwohnung fremd vermietet wird. Hier ist eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung anzuraten.