Bauherrenhaftpflichtversicherung

Als Bauherr ist man verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Baustelle keine Gefahrenquelle darstellt. Dazu gehört auch eine ausreichende Gewährleistung der Verkehrssicherheit, diese schließt auch die Zufahrtswege für Baufahrzeuge mit ein. Passiert trotz ausreichender Maßnahmen zur Sicherheit etwas, ist der Bauherr verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn der Bauherr die Wahrnehmung aller Aufgaben an das Bauunternehmen delegiert hat. In der privaten Haftpflichtversicherung ist das Bauherrenrisiko zu einem Teil abgedeckt, im Ernstfall reicht der Umfang der Versicherungsleistung nicht aus. Dasselbe gilt für eine Gebäudeversicherung, die für jeden Eigentümer von Grund und Boden Pflicht ist.

Einige Gebäudeversicherungen schließen die Bauherrenhaftpflicht für die Dauer der Erstellung des zu versichernden Gebäudes mit ein, manchmal sogar zum Nulltarif. Hat man sich noch nicht zu einer späteren Wohngebäudeversicherung entschlossen, sollte man sich mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung entsprechend schützen. Sie kommt für die Kosten auf, die im Zusammenhang mit Schadensereignissen auf und um die Baustelle herum entstanden sind. Sie gilt vom Beginn bis zur endgültigen Fertigstellung des Bauvorhabens und schützt den Bauherrn auch vor unberechtigt erhobenen Forderungen.