Jagdhaftpflichtversicherung

Neben einer erfolgreich abgelegten Jagdprüfung ist der Nachweis einer vorhandenen Jagdhaftpflichtversicherung Bedingung, wenn man einen Jagdschein beantragen will. Mit ihr sind alle Schäden abgedeckt, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Jagdtätigkeit entstehen können. Von diesem Schutz profitieren nicht nur Jäger, welche in ihrer Freizeit auf die Pirsch gehen, sondern auch Forstbeamte oder Jagdpächter. Die Jagdhaftpflichtversicherung tritt ein, wenn jemand durch eine verirrte Kugel verletzt wird oder wenn versehentlich ein Hund oder ein anderes Tier verletzt oder getötet wird, das vorschriftsmäßig vom Halter im Jagdgebiet geführt wurde.

Zum Umfang der Leistung einer Jagdhaftpflichtversicherung gehören auch Unfälle, die außerhalb von Jagdtätigkeiten im Umgang mit der Schusswaffe passieren. Voraussetzung ist dafür das Vorliegen einer Schusswaffenerlaubnis. Führt ein Jäger, ein Forstbeamter oder ein Jagdpächter einen Jagdhund, so sind auch solche Schäden Bestandteil des Leistungskatalogs einer Jagdhaftpflichtversicherung, die der Hund auch außerhalb der Jagdtätigkeiten verursacht. Eine zusätzliche Tierhaftpflichtversicherung ist hier nicht notwendig.